Abkochgebot aufgehoben: Trinkwasser im Gemeindegebiet Gerbrunn kann wieder uneingeschränkt verwendet werden
Gute Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger in Gerbrunn und im gesamten Würzburger Stadtgebiet:
Wie das Gesundheitsamt Würzburg und die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH am heutigen Sonntag, 14. Juni 2026 mitgeteilt haben, ist das am vergangenen Mittwoch ausgesprochene Abkochgebot für das Trinkwasser in Gerbrunn und in Würzburg mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Trinkwasser kann damit ab sofort wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Zur Aufhebung der Abkochanordnung waren jeweils drei Wasserproben an aufeinanderfolgenden Tagen mit einwandfreiem Testergebnis notwendig. Die Ergebnisse der engmaschig durchgeführten Proben sind entsprechend der Trinkwasserverordnung nicht zu beanstanden gewesen. Das Abkochgebot wurde somit mit sofortiger Wirkung durch das Gesundheitsamt aufgehoben.
Die Ursache der Verunreinigung ist aktuell nicht bekannt. Laut Internetauftritt der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH haben Untersuchungen aber ergeben, dass es sich um Enterococcus moraviensis, also einen Umweltkeim handelt, evtl. stammend von Insekten oder Pflanzenmaterial.
Stand: 10.06.2026
Bei der routinemäßigen – wiederkehrenden Trinkwasseruntersuchung wurde heute in einem Pumpwerk eine bakterielle Verunreinigung mit Enterokokken nachgewiesen. Da nach aktuellem Stand eine im System vorgelagerte Ursache nicht befundet ausgeschlossen werden kann, muss das Trinkwasser im gesamten Versorgungsbereich der WVV auf Anordnung des Gesundheitsamtes vor dem Verzehr abgekocht werden.
Die WVV arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, die Ursache im Versorgungsbereich aufzudecken, um weitere Auswirkungen eingrenzen zu können. Es werden über das gesamte Versorgungsgebiet engmaschige Nachbeprobungen durchgeführt, sodass, sollte dieser Befund ein Einzelbefund bleiben, keine Desinfektionsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
Das Trinkwasser sollte vor der Benutzung sprudelnd aufgekocht und dann mindestens 10 Minuten langsam abgekühlt werden. Zur Bereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zur Reinigung offener Wunden bitte ausschließlich abgekochtes Wasser verwenden. Für die Toilettenspülung, zum Duschen und Händewaschen kann das Leitungswasser ohne Bedenken verwendet werden. Das Abkochen des Wassers ist eine Vorsichtsmaßnahme und verfolgt den Zweck, gegebenenfalls enthaltene Keime abzutöten.
Sobald das Wasser wieder einwandfrei genutzt werden kann, wird dies online unter www.wvv.de/trinkwasser, über die Presse und die Social Media-Kanäle der WVV bekannt gegeben.
FAQs zum Abkochgebot, Stand: 10.06.2026
1. Was sind Enterokokken und warum sind sie im Trinkwasser problematisch?
Enterokokken sind Bakterien, die natürlicherweise im Darm von Menschen und Tieren vorkommen. Werden sie im Trinkwasser gefunden, kann es ein Indiz für eine Verunreinigung sein. Enterokokken können gesundheitsschädlich sein – besonders für immungeschwächte Personen, Kinder und Senior/-innen.
2. Welches Gebiet ist genau betroffen?
Das gesamte Trinkwasserversorgungsgebiet der WVV sowie Gerbrunn. Dies betrifft alle Stadtteile Würzburgs und die Gemeinde Gerbrunn.
3. Was bedeutet „Abkochgebot“ konkret?
Ein Abkochgebot ist eine Anordnung des Gesundheitsamtes an Nutzer von Trinkwasser oder Kunden eines Trinkwasserversorger als Vorsichtsmaßnahme.
Das Leitungswasser darf nur nach vorherigem Abkochen z. B. für folgende Verwendungen genutzt werden:
• Trinken, Getränkezubereitung (z. B. Eiswürfel)
• Zubereiten von Lebensmitteln
• Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
• Medizinische Zwecke (z. B. Wundreinigung, Nasenspülen)
• Zähne putzen
4. Wie setze ich ein Abkochgebot um bzw. was muss ich als Kunde machen?
Sprudelnd aufkochen, dann mindestens zwei Minuten stehen und abkühlen lassen.
5. Macht das Wasser krank?
Nein. Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme.
6. Wie muss das Wasser abgekocht werden?
Das Wasser sollte einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens zwei Minuten abkühlen gelassen werden. So werden die Bakterien sicher abgetötet.
7. Muss das abgekochte Wasser für alle Zwecke verwendet werden?
Ja, für alle Zwecke, bei denen Wasser in direkten Kontakt mit dem Körper oder Lebensmitteln kommt (Trinken, Kochen, Zähneputzen, Babyfläschchen). Für Duschen, Hände- und Körperwaschen sowie Wäsche gilt: Sollten offene Wunden vorhanden sein, diese mit wasserundurchlässigen Pflastern abdecken.
8. Kann das ungekochte Wasser für Hausgeräte (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler) genutzt werden?
Ja, wenn die Waschmaschine auf mindestens 40 °C und der Geschirrspüler auf mindestens 60 °C betrieben werden. Gewerbliche Geräte sollten der DIN 10512 entsprechen und regelmäßig gewartet sein.
9. Gibt es spezielle Empfehlungen für Kinder, Schwangere oder ältere Menschen?
Nein, es gelten keine besonderen Maßnahmen über das generelle Abkochen hinaus. Abgekochtes Wasser ist für alle Personengruppen unbedenklich nutzbar.
10. Was sollen Haustierbesitzer/-innen beachten?
Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem. Sie können im Regelfall das Wasser aus der Leitung zu sich nehmen. Wasser in der Natur ist schließlich auch nicht keimfrei. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt.
11. Wie kann ich Kaffeeautomaten oder Wassersprudler nutzen?
Nur für Heißgetränke geeignet, falls die Maschinen das Wasser auf mindestens 82 °C erhitzen. Für Kaltgetränke abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwenden.
12. Wann kann ich wieder auf das Abkochen verzichten?
Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot offiziell aufhebt – Sie werden von bei der WVV über die Presse, Social Media, die Webseite oder die MeineWVV-App informiert.
13. Was tun bei Unsicherheiten oder weiteren Fragen?
Rückfragen unter 09 31 / 36-1155
