Altortbebauungsplan ist Geschichte
Neue Gestaltungssatzung regelt zukünftig – Grünordnungsplan ergänzt
Mit der Behandlung von Stellungnahmen aus Behörden und Verbänden und dem Satzungsbeschluss hat der Gemeinderat den Altortbebauungsplan weitestgehend aufgehoben.
Die vorhandenen großen Grünbereiche sind weiterhin durch den Bebauungsplan geschützt. Die weiteren Festsetzungen waren von den Eigentümern im Altort kaum umzusetzen, die Ziele einer nachhaltigen und städtebaulich vernünftigen Entwicklung konnten von Beginn an nicht realisiert werden.
Viele qualitative Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung von Gebäuden sind nun in einer neuen Gestaltungssatzung mit Handbuch sowie begleitet von einem kommunalen Förderprogramm festgeschrieben. Gauben, Anbauten, Photovoltaikanlagen, Dachformen und Farben von Fassaden und Dächern und vieles mehr ist hier enthalten und sind von den Bauherren zukünftig zu beachten.
Eigentümer von ortsbildprägenden Gebäuden werden von der Gemeinde proaktiv kontaktiert, dies war dem Gemeinderat besonders wichtig. Das Gestaltungshandbuch wird nun finalisiert und die Fördergelder für das kommunale Programm bei der Regierung beantragt. Für weitere unbeplante Innenbereiche der Gemeinde, wo keine andere Rechtsnorm gilt, wurde ein Grünordnungsplan in Form eines einfachen Bebauungsplanes auf den Weg gebracht.
Die Gemeinde sichert dadurch das Orts- und Landschaftsbild, gerade auch im Hinblick auf die Klimaanpassung im Hinblick auf verpflichtende Baumpflanzungen und Durchgrünung von Grundstücken. Beispielsweise legt der Grünordnungsplan bei neuen Bauanträgen eine Mindestzahl von Bäumen und Hecken fest und verbietet Folienabdeckungen oder Schottergärten.
Der Grünordnungsplan wurde im Entwurf beschlossen und nun öffentlich ausgelegt, die Behördenbeteiligung wird ebenfalls durchgeführt.
