Förderung im Sanierungsgebiet
Kommunales Programm
Das Kommunale Programm unterstützt Sanierungsmaßnahmen, die nach außen sichtbar sind und auf das Ortsbild einen direkten Einfluss nehmen (z.B. Fassade, Dach, Einfriedungen, Begrünung von Fassaden und Hofräumen). Die Maßnahmen müssen den Sanierungszielen und den Festsetzungen der Gestaltungssatzung entsprechen.
Die Zuschüsse aus dem kommunalen Programm sollen ein Anreiz für private Bauherren sein, bei der Gestaltung ihrer Anwesen und der (Wieder)Nutzung von historischer Bausubstanz zum Erhalt und zur Verbesserung des Ortsbildes beizutragen. Das Programm gilt für An- und Umbauten sowie Sanierung von Bestandsgebäuden. Vor der Beantragung der Förderung ist eine Sanierungsberatung empfehlenswert. Der Höchstsatz der Förderung beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro.
Gestaltungssatzung und Förderprogramm:
- Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet „Altort Gerbrunn“
- Gestaltungshandbuch mit kommunalem Förderprogramm
- Grüngestaltungshandbuch
Formulare zum Förderverfahren:
WICHTIG: Erst wenn Ihnen die Bewilligung der Förderung vorliegt, darf die Baumaßnahme starten!
Für weitere Informationen steht Ihnen die Bauverwaltung der Gemeinde Gerbrunn unter der Tel. Nr. 09 31 / 70 280-115 oder per E-Mail an bauwesen@gerbrunn.de gerne zur Verfügung.
Erhöhte Steuerabschreibung bei Gebäuden im Sanierungsgebiet
Bei einer umfassenden Sanierung von Bestandsgebäuden im Sanierungsgebiet können Sie als Eigentümer gemäß der §§ 7h EstG eine erhöhte Steuerabschreibung geltend machen. Sie ist in ihrer Höhe gestaffelt, läuft über 12 Jahre und ist zu 100 % ansetzbar. Die Einhaltung der Sanierungsziele und der Vorgaben der Gestaltungssatzung gelten als Voraussetzung.
Eine Kombination mit der Inanspruchnahme von Fördermitteln ist für den nicht geförderten Anteil möglich. Alternativ ist eine Abschreibung nach den § 10f EstG (Erhaltung selbstgenutzter Wohnraum) und § 11a EstG möglich.
Vor Maßnahmenbeginn ist eine Sanierungsvereinbarung mit der Gemeinde zu treffen. Die Vereinbarung dient dazu, die baulichen Maßnahmen in Einklang mit den Sanierungszielen zu bringen. Für die Vorlage beim Finanzamt benötigen Sie eine Bestätigung der Gemeinde über die Vereinbarung und Umsetzung. Auskünfte zur Abschreibung erteilt Ihnen auch Ihr Steuerberater.
