Neue Gebühren für Personalausweise ab 7. Februar 2026
Ab dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen.
Bildquelle: Bundesministerium des Innern
Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung am 30. Januar 2026 zugestimmt. Die Gebührenanpassung betrifft sowohl Personalausweise für Erwachsene als auch für jüngere Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die neuen Gebühren betragen:
- 46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren
Die neuen Sätze gelten für alle Anträge, die ab dem 7. Februar 2026 gestellt werden.
Die Gebühren für Reisepässe bleiben unverändert.
Die Bundesregierung begründet die Anpassung mit gestiegenen Produktionskosten bei der Bundesdruckerei sowie mit erhöhten Verwaltungsaufwendungen in den Kommunen.
