Trinkwasserversorgung Gemeinde Gerbrunn
Veröffentlichung der Wasserhärte nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln i.d.F. vom 05.05.2017 und Bekanntgabe von Aufbereitungsstoffen gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom Januar 2018
Entsprechend dem oben aufgeführten Gesetz ist dem Verbraucher der Härtebereich für das abgegebene Trinkwasser mindestens einmal jährlich bekannt zu geben.
Im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz wird nach den Härtebereichen weich (I), mittel (II) und hart (III) unterschieden. Das für den Versorgungsbereich Gerbrunn gelieferte Trinkwasser entspricht dem
Härtebereich III (hart) =
mehr als 2,5 mmol/l (Millimol Calciumcarbonat je Liter)
oder mehr als 14° dH (deutsche Härte, Gesamthärte)
Zur Desinfektion kann dem Trinkwasser bei Bedarf gemäß der Trinkwasserverordnung Chlor zugegeben werden. Im Regelfall wird das Trinkwasser chlorfrei verteilt.
Die aktuellen Untersuchungsergebnisse stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: