Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2024

Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2024

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Würzburg hat in seiner Sitzung am 16. April 2024 neue Bodenrichtwerte zum Stand 1. Januar 2024 beschlossen.

Daraufhin wurden die Richtwertlisten neu erstellt. Zudem wurden die Richtwertkarten digital überarbeitet:

Bodenrichtwertliste

Bodenrichtwertkarte Nord

Bodenrichtwertkarte Süd

Zusätzlich wurden auch neue Bodenrichtwerte für Ackerlandgrundstücke gebildet. Der entsprechende Bodenrichtwert für die Gemeinde Gerbrunn ist mit Stand 1. Januar 2024 in Höhe von 2,80 Euro/m² und einer Ackerzahl (A) von 54 ausgewiesen. Die Preisspanne vom 1. Januar 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2023 betrug 2,00 Euro/m² bis 4,00 Euro/m². Die Erläuterungen zu den Ackerlandwerten vom Stand 31. Dezember 2012 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Der Bodenrichtwert für Grünland ist für die Gemeinde Gerbrunn in Höhe von 1,50 Euro/m² ausgewiesen. Der Waldbodenwertanteil (für Forst) ist landkreisweit mit 0,55 Euro/m² ausgewiesen.

Die Richtwerte werden vom 8. Juli 2024 bis einschließlich 12. August 2024 in der Gemeinde Gerbrunn, Rathausplatz 3 im 1. Stock an der Bekanntmachungstafel vor Zimmer Nr. 1.7 öffentlich zur Einsicht während der allgemeinen Öffnungszeiten ausgelegt.

Es besteht das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Würzburg auch außerhalb des vg. Zeitraums Auskunft über die Richtwerte zu verlangen.

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Rathausplatz 3, 97218 Gerbrunn
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Fax: 0931/70280199
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