Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohn- und Geschäftshäuser Alte Gasse“
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohn- und Geschäftshäuser Alte Gasse“ ist am 1. Juni 2017 mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft getreten.
Die Gebäude des ehemals landwirtschaftlichen Anwesens Alte Gasse 5 sind baufällig und von der Grundstruktur schwer für eine Folgenutzung geeignet. Das desolate Wohngebäude Alte Gasse 11 wird ebenfalls mittelfristig nicht mehr unter gesunden Verhältnissen bewohnbar sein und somit eine weitere Brachfläche im Ortskern entstehen lassen.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist daher, die Grundstücke einer neuen Nutzung zuzuführen und im Ortskern durch ein zeitgemäßes Gebäudeensemble eine bauliche Aufwertung zu schaffen. Die Gemeinde konnte für die Umsetzung dieses Vorhabens einen Investor gewinnen, dessen Planung Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist.
Als Neubebauung sollen zwei Gebäudekomplexe entstehen, für die eine Mischnutzung aus nicht störendem Gewerbe sowie Wohnen vorgesehen ist. Gestalterisch sollen die beiden Gebäude eine Einheit darstellen. Geplant ist eine 2- bis 3geschossige Bebauung mit Walmdächern unterschiedlicher Dachneigungen. Die Gebäude sollen überwiegend eine Wohnnutzung erhalten, die durch kleine Gewerbeeinheiten wie nicht störendes Gewerbe, Gaststätten, Läden oder Praxen ergänzt werden kann.
Aktuell erfolgt die Ausführungsplanung durch den Investor.
Unterlagen zum Download:
– Vorhabenbezogener Bebauungsplan