Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern

Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern

Grundsteuererklärung:

Die Erklärung können Sie ab dem 1. Juli 2022 abgeben. Hierfür haben Sie in Bayern drei Möglichkeiten:

  • bequem und einfach elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt – unter https://www.elster.de
  • als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck
  • als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen (ab 1. Juli 2022 verfügbar in den Finanzämtern und in unserer Finanzverwaltung, Zi.Nr. 1.14 im 1. Stock des Rathauses)

 

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?

Die erforderlichen Formulare, weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter

www.grundsteuer.bayern.de

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:

0 89 / 30 70 00 77

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie außerdem in der Finanzverwaltung der Gemeinde Gerbrunn unter

09 31 / 70 280-133

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Kontakt

Gemeinde Gerbrunn
Rathausplatz 3, 97218 Gerbrunn
Phone: 0931/702800
Fax: 0931/70280199
info@gerbrunn.de

Öffnungszeiten

Montag
08:00-12:00 Uhr u. 14:00-15:30 Uhr

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