Haushaltssatzung 2023 mit neuen Steuersätzen in Kraft
Die Haushaltssatzung 2023 wurde am 23. Dezember 2022 durch Aushang an der Amtstafel vor dem Rathaus amtlich bekannt gemacht.
Mit der Haushaltssatzung sind zum 1. Januar 2023 folgende neue Hebesätze in Kraft getreten:
Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 380 v.H.
b) für die übrigen Grundstücke (B) 380 v.H.
Gewerbesteuer 370 v.H.
Die gesamte Haushaltssatzung 2023 kann unter folgendem Link eingesehen werden: