Veröffentlichung der Trinkwasserwerte
Nach § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 23.06.2023 ist dem Verbraucher der Härtebereich für das abgegebene Trinkwasser mindestens einmal jährlich bekannt zu geben.
Im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz wird nach den Härtebereichen weich (I), mittel (II) und hart (III) unterschieden. Das für den Versorgungsbereich Gerbrunn gelieferte Trinkwasser entspricht dem
Härtebereich III (hart) =
mehr als 2,5 mmol/l (Millimol Calciumcarbonat je Liter)
oder mehr als 14 ° dH (deutsche Härte, Gesamthärte)
Bezüglich der verwendeten Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren verweisen wir auf folgendes Informationsdokument.
Die aktuellen Untersuchungsergebnisse stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: