Veröffentlichung der Trinkwasserwerte
Entsprechend dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln i.d.F. vom 05.05.2007 und Bekanntgabe von Aufbereitungsstoffen gemäß § 16 Abs. 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 22.09.2021 ist dem Verbraucher der Härtebereich für das abgegebene Trinkwasser mindestens einmal jährlich bekannt zu geben.
Im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz wird nach den Härtebereichen weich (I), mittel (II) und hart (III) unterschieden. Das für Ihren Versorgungsbereich gelieferte Trinkwasser entspricht dem
Härtebereich III (hart) = mehr als 2,5 mmol/l (Millimol Calciumcarbonat je Liter)
oder mehr als 14 ° dH (deutsche Härte, Gesamthärte)
Bei Bedarf kann dem Trinkwasser zur Desinfektion Chlor zugegeben werden. Im Regelfall wird das Wasser chlorfrei geliefert.
Die aktuellen Untersuchungsergebnisse stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: