3. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans „Altort Gerbrunn“
Der Gemeinderat Gerbrunn hat in der Sitzung am 13. Dezember 2021 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Altort Gerbrunn“ gefasst.
In der Gemeinderatssitzung am 4. März 2024 erfolgte ein Sachstandsbericht zum bisherigen Verfahrensstand sowie die dabei aufgetretenen Herausforderungen und Problemstellungen. Im Ergebnis wurde der Beschluss gefasst, die (Teil-)Aufhebung des Bebauungsplans „Altort Gerbrunn“ einzuleiten.
Am 1. Juli 2024 hat der Gemeinderat Gerbrunn den Vorentwurf der 3. Änderung mit Teilaufhebung einschließlich Begründung mit Umweltbericht, Stand: 1. Juli 2024 gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
In der Gemeinderatssitzung am 02.12.2024 wurde der Entwurf der 3. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans einschließlich Begründung mit Umweltbericht, Stand: 02.12.2024 gebilligt. Weiterhin wurde der Beschluss gefasst, auf der Grundlage des gebilligten Planentwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Aufstellungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Planzeichnung (Vorentwurf)
- Begründung mit Umweltbericht (Vorentwurf)
- Datenschutz im Bauleitplanverfahren
Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB