Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren

Digitaler Bauantrag

Ab dem 1. Januar 2024 bietet das Landratsamt Würzburg den digitalen Bauantrag an.
Er ermöglicht das digitale Einreichen der wesentlichen bauaufsichtlichen Anträge und Anzeigen.
Dies sind insbesondere:
  • Bauanträge
  • Anträge auf Vorbescheid
  • Baubeginnsanzeigen
  • Anzeigen der Nutzungsaufnahme
  • Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung.

Folgende „Online-Assistenten“ führen Sie Schritt für Schritt durch die digitalen Formulare:

Häufig gestellte Fragen zum digitalen Bauantrag

Wie die Antragstellung genau funktioniert, wie Sie Anlagen und Pläne hochladen und viele Antworten auf weitere Fragen finden Sie in der FAQ-Liste des Landratsamtes Würzburg. Mehr

Wichtige Änderung im Verfahrensablauf

Mit der Aufnahme in die Digitale Bauantragsverordnung kommt es zu einer Änderung im Verfahrensablauf:

Für Verfahren, in denen das Landratsamt Würzburg die abschließende Entscheidung zu treffen hat, d.h. insbesondere

  • Bauanträge
  • Anträge auf Vorbescheid
  • Teilbaugenehmigungsanträge
  • Anträge über bauordnungsrechtliche Abweichungen, z.B. vom Brandschutz, Abgrabungsanträge

tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein.

Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art bitte ab 1. Januar 2024 ausschließlich und nur direkt beim Landratsamt Würzburg, Bauamt, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg einreichen.

Gemeinde bleibt am Verfahren beteiligt

Die Gemeinde Gerbrunn wird direkt nach Eingang der Unterlagen unverzüglich am Verfahren beteiligt und vom Landratsamt Würzburg digital um Entscheidung über ihr gemeindliches Einvernehmen gebeten.

Nachdem die Behandlung der Anträge künftig nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig mit der Beteiligung der Gemeinden erfolgt, wird eine Beschleunigung der Verfahren erwartet. Während die Gemeinde innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über ihr Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, parallel hierzu Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen.

Für Verfahren, in denen die Gemeinde eine abschließende Entscheidung trifft, d.h. bei

  • Genehmigungsfreistellungsanträgen
  • isolierten Abweichungen oder Befreiungen von örtlichen Bauvorschriften
  • formlosen Bauvoranfragen

erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde.

Digital müssen auch diese Anträge beim Landratsamt gestellt werden. Sie werden dann unverzüglich nach Eingang im Landratsamt digital an die Gemeinde Gerbrunn weitergeleitet.

Bitte reichen Sie alle Unterlagen (egal ob in Papierform oder digital über das Landratsamt) so rechtzeitig ein, dass diese mind. 14 Tage vor der Bau- und Umweltausschusssitzung vollständig bei der Gemeinde Gerbrunn vorliegen.

>>Sitzungskalender<<

Unterlagen und weitere Informationen:

Kontakt

Gemeinde Gerbrunn
Rathausplatz 3, 97218 Gerbrunn
Phone: 0931/702800
Fax: 0931/70280199
info@gerbrunn.de

Öffnungszeiten

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