Baugenehmigungsverfahren
Welcher Antrag für welches Vorhaben?
1. Bauantrag
- Einhaltung aller Festsezungen des Bebauungsplans – Baufreistellung durch die Gemeinde Gerbrunn
- Anträge auf Befreiung bzw. kein Bebauungsplan vorhanden – Genehmigungsbescheid durch das Landratsamt Würzburg
2. Antrag auf Vorbescheid
- Verbindliche Klärung einer Sachlage – es folgt ein Bescheid durch das Landratsamt Würzburg
3. Isolierte Befreiung / Abweichung
- Vereinfachtes Verfahren – es erfolgt ein Bescheid durch die Gemeinde Gerbrunn
4. (Formlose) Bauvoranfrage
- Einschätzung über eine mögliche Bebauung, Meinungsbild ist nicht rechtsbindend
Unterlagen und weitere Informationen:
- Checkliste für den Bauantrag
- Bauantragsformulare – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)
- Merkblatt über die beitragsrechtlichen Auswirkungen
Die Unterlagen müssen rechtzeitig, mind. 14 Tage vor der Bau- und Umweltausschusssitzung vollständig bei der Gemeinde Gerbrunn vorliegen.