Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren

Welcher Antrag für welches Vorhaben?

1. Bauantrag

  • Einhaltung aller Festsezungen des Bebauungsplans – Baufreistellung durch die Gemeinde Gerbrunn
  • Anträge auf Befreiung bzw. kein Bebauungsplan vorhanden – Genehmigungsbescheid durch das Landratsamt Würzburg

2. Antrag auf Vorbescheid

  • Verbindliche Klärung einer Sachlage  – es folgt ein Bescheid durch das Landratsamt Würzburg

3. Isolierte Befreiung / Abweichung

  • Vereinfachtes Verfahren – es erfolgt ein Bescheid durch die Gemeinde Gerbrunn

4. (Formlose) Bauvoranfrage

  • Einschätzung über eine mögliche Bebauung, Meinungsbild ist nicht rechtsbindend

 

Unterlagen und weitere Informationen:

 

Die Unterlagen müssen rechtzeitig, mind. 14 Tage vor der Bau- und Umweltausschusssitzung vollständig bei der Gemeinde Gerbrunn vorliegen.

Sitzungskalender

 

Kontakt

Gemeinde Gerbrunn
Rathausplatz 3, 97218 Gerbrunn
Phone: 0931/702800
Fax: 0931/70280199
info@gerbrunn.de

Öffnungszeiten

Montag
08:00-12:00 Uhr u. 14:00-15:30 Uhr

Dienstag
08:00-12:00 Uhr u. 14:00-15:30 Uhr

Mittwoch
07:30-12:00 Uhr

Donnerstag
08:00-12:00 Uhr u. 14:00-18:00 Uhr

Freitag
08:00-12:00 Uhr

Wetter